Donwörther Zeitung
Artikel vom 15.04.08
Bund Naturschutz bietet MCK Hilfe an
Dillingen/Tapfheim (mia) - Bei der Rennstrecke des Motor-Club Kesseltal (MCK)
ist noch nichts in trockenen Tüchern. Trotzdem gibt es Annäherung: Nach Kritik
des Bund Naturschutz (Kreisverbände Dillingen und Donau-Ries), kam es zu einem
klärenden Gespräch im Tapfheimer Rathaus. Die Vertreter des BN, Reimut Kayser
und Rudolf Schubert, machten dabei das Angebot, den MCK mit ihren Unterlagen
zu unterstützen.
Selbstverständlich könnte der MCK auf Dokumentationen des BN zurückgreifen, erklärt Reimut Kayser, 2. Vorsitzender des BN Dillingen. "Uns geht es darum, dass die naturschutzrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dazu sind zwei Prüfungen vorgeschrieben, der Umweltbericht und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung", erläutert Kayser. Sollte die Abwägung bei der Regierung von Schwaben ergeben, dass die Rennstrecke im betreffenden Vogelschutzgebiet zulässig ist, werde man diese Entscheidung natürlich akzeptieren.
Gute Atmosphäre
Großes Verständnis für die gegenseitigen Interessen herrschte bei dem Treffen im Tapfheimer Rathaus, an dem Bürgermeister Karl Malz, stellvertretender Landrat Alfred Stöckl (Donau-Ries), Reimut Kayser, Rudolf Schubert und geschäftsführender Beamter Wolfgang Huber teilnahmen. "Wir schauen nach vorne, darauf haben wir uns verständigt", beschreibt Malz die gute Atmosphäre während des Gesprächs.
Verein muss Studien finanzieren
Er kann nachvollziehen, dass der MCK bemüht sei, die Studien auf ein Mindestmaß zu beschränken. "Das Ganze muss schließlich vom Verein finanziert werden", so Tapfheims Bürgermeister. Die gesetzlichen Vorgaben müssten eingehalten werden, so Malz. Nur so könnte das Vorhaben letztendlich auch rechtswirksam werden.
Nach "vorne schauen", wie es Malz beschreibt, bedeutet, für die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Rennstrecke müssen nach geltendem Recht zwei Umwelt-Prüfungen vorgelegt werden. Der BN regt dabei ein gemeinsames Gespräch mit dem MCK und dessen Planungsbüro Bilanum in Wemding an. Kayser betont, naturschutzrechtliche Untersuchungen seien bei Bauplänen nach geltendem Recht erforderlich, unabhängig davon, ob sich ein Gebiet in einer Natura-2000- oder einer FFH-Fläche befinde.
Quelle: Online-Archiv Donauwörther-Zeitung