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Vereinsinterne Richtlinien für Auto-Cross-Fahrer
des Motor-Club Kesseltal im ADAC e. V.

- Ausgabe 7 vom 30.03.2009 -

Nachstehende Richtlinien sind zu beachten!

1. Kameradschaft und sportliches Verhalten
2. Lackierung und Beschriftung
3. Wertung für die Vereinsmeisterschaft
4. Nichtbeachtung der Richtlinien
5. Nennungen
6. Aktivitäten im Verein
7. Änderungen

1. Kameradschaft und sportliches Verhalten

1.1 Allseitige Kameradschaft und sportliches Verhalten sind Grundsätze des Vereins und von jedem Mitglied zu pflegen und zu beachten.


2. Lackierung und Beschriftung der Fahrzeuge

2.1 Bei Spezial-Autocross-Fahrzeugen ist die Verkleidung in Vereinsfarbe - Leuchtorange – zu lackieren.

2.2 Tourenwagen sind ebenfalls in Vereinsfarbe – Leuchtorange – zu lackieren.

2.3 Werden Fahrzeuge nur teilweise in Vereinsfarbe lackiert, ist als Grundfarbe - Weiß – und ein erheblicher Teil – Leuchtorange – zu lackieren, so dass diese
deutlich als Auto-Cross-Fahrzeuge des MC Kesseltal erkennbar sind.

2.4 Ein Aufkleber des MC Kesseltal ist mindestens an beiden Seiten anzubringen. Diese gilt für Spezial-Cross-Fahrzeuge und für Tourenwagen.

2.5 Das Material für die Lackierung in Vereinsfarbe – Leuchtorange – und die Aufkleber stellt der MC Kesseltal kostenlos zur Verfügung.

2.6 Unabhängig von diesen Bestimmungen darf das Fahrzeug in seinem äußeren Erscheinungsbild auf keinen Fall dem Ansehen des Automobilsports und des Vereins schaden. Des Weiteren ist für die Einhaltung der technischen Bestimmungen der jeweiligen Rennserie, allein der Fahrer verantwortlich. Der Verein setzt dieses als gegeben voraus.


3. Wertung für die Vereinsmeisterschaft

3.1 Gewertet werden nur Fahrer, die für den – Motor-Club-Kesseltal - an Autocrossveranstaltungen starten und die vereinsinternen Richtlinien erfüllen.

3.2.1 Bei der DMSB/ FIA Vereinsmeisterschaftswertung werden die Punkte von der DM und der EM wie folgt zur Wertung herangezogen:

 
 

a) DM-Punkte werden direkt übernommen (d.h. Punkte für Vorläufe gesamt und Punkte für Finale beides laut Tabelle max.40)

Platz
1
2
3
4
5
6
7
8
Punkte
20
17
15
13
12
11
10
9
   
Platz
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Punkte
8
7
6
5
4
3
2
1
1
1
1
1

b) EM-Punkte werden ermittelt aus der Startaufstellung für das Finale (A oder B) laut Tabelle und dem Ergebnis aus dem Finale lt. Tabelle. Beides wird aber mit dem Faktor 1,5 multipliziert.


3.2.2 Bei der Vereinsmeisterschaft für die Freie Szene erfolgt die Punktevergabe nach dem Punktesystem der DM. Herangezogen werden alle offiziellen Rennveranstaltungen im Inland, sowie im Ausland. Im Zweifelsfall entscheidet die Vorstandschaft.

3.3 Bei Punktegleichheit werden zur Ermittlung der Rangfolge die Anzahl der ersten, zweiten usw. Plätze herangezogen.
3.4 Ein Stammfahrer kann zweimal während der Saison ein Vereinsmitglied mit seinem Fahrzeug an Veranstaltungen teilnehmen lassen, die dabei erreichten
Punkte kann der Stammfahrer übernehmen.

3.5 Ergebnislisten und weitere Unterlagen, die zur Ermittlung der Rangfolge bei der Vereinsmeisterschaft notwendig sind, muss der jeweilige Fahrer dem Sportleiter spätestens 14 Tage nach dem letzten Rennen vorlegen. Listen, die nicht bis zu diesem Termin vorliegen, werden bei der Vereinsmeisterschaft nicht gewertet.


4. Nichtbeachtung der Richtlinien

4.1 Das Nichtbeachten dieser Richtlinien kann den Ausschluss aus der Vereinsmeisterschaftswertung und bei grober Missachtung – unkameradschaftlichem Verhalten – den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben. Hierüber entscheidet allein die Vorstandschaft.


5. Nennungen

5.1 Für die Nennung zur Teilnahme an Auto-Cross-Veranstaltungen ist der Fahrer verantwortlich.


5.2 Sollte ein Fahrer nach der Nennung zu einer Auto-Cross-Veranstaltung an dieser nicht teilnehmen können, besteht Abmeldepflicht beim jeweiligen Veranstalter.


6. Aktivitäten im Verein

6.1 Jeder Fahrer hat den Motor-Club-Kesseltal durch persönlichen Einsatz bei dessen Veranstaltungen und Aktionen zu unterstützen.


7. Änderungen

7.1 Änderungen dieser Richtlinien sind durch die Vorstandschaft jederzeit möglich.

7.2 Durch die Ausgabe 7 verliert die Ausgabe 6 vom 22.03.2002 ihre Gültigkeit. Diese Richtlinien wurden von der Vorstandschaft am 30.03.2009 einstimmig beschlossen.

 

 

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