Vereinsinterne
Richtlinien für Auto-Cross-Fahrer
des Motor-Club Kesseltal im ADAC e. V.
- Ausgabe
7 vom 30.03.2009 -
| Nachstehende Richtlinien sind zu beachten!
1.
Kameradschaft und sportliches Verhalten 1.
Kameradschaft und sportliches Verhalten
2.1
Bei Spezial-Autocross-Fahrzeugen ist die Verkleidung in Vereinsfarbe
- Leuchtorange – zu lackieren.
3.1 Gewertet werden nur Fahrer, die für den – Motor-Club-Kesseltal - an Autocrossveranstaltungen starten und die vereinsinternen Richtlinien erfüllen. 3.2.1 Bei der DMSB/ FIA Vereinsmeisterschaftswertung werden die Punkte von der DM und der EM wie folgt zur Wertung herangezogen:
3.3
Bei Punktegleichheit werden zur Ermittlung der Rangfolge die Anzahl
der ersten, zweiten usw. Plätze herangezogen.
3.4 Ein Stammfahrer kann zweimal während der Saison ein Vereinsmitglied mit seinem Fahrzeug an Veranstaltungen teilnehmen lassen, die dabei erreichten Punkte kann der Stammfahrer übernehmen. 3.5 Ergebnislisten und weitere Unterlagen, die zur Ermittlung der Rangfolge bei der Vereinsmeisterschaft notwendig sind, muss der jeweilige Fahrer dem Sportleiter spätestens 14 Tage nach dem letzten Rennen vorlegen. Listen, die nicht bis zu diesem Termin vorliegen, werden bei der Vereinsmeisterschaft nicht gewertet.
4.1 Das Nichtbeachten dieser Richtlinien kann den Ausschluss aus der Vereinsmeisterschaftswertung und bei grober Missachtung – unkameradschaftlichem Verhalten – den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben. Hierüber entscheidet allein die Vorstandschaft.
5.1
Für die Nennung zur Teilnahme an Auto-Cross-Veranstaltungen ist
der Fahrer verantwortlich.
6.1 Jeder Fahrer hat den Motor-Club-Kesseltal durch persönlichen Einsatz bei dessen Veranstaltungen und Aktionen zu unterstützen.
7.1
Änderungen dieser Richtlinien sind durch die Vorstandschaft jederzeit
möglich.
7.2
Durch die Ausgabe 7 verliert die Ausgabe 6 vom 22.03.2002 ihre Gültigkeit.
Diese Richtlinien
wurden von der Vorstandschaft am 30.03.2009 einstimmig beschlossen.
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